Allgemeine Verkaufsbedingungen der Sänger Rollenlager GmbH & Co. KG
1. Angebot und Abschluss
a) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Auftraggeber sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich anerkennen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
b) Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.
2. Preise
a) Unsere Preise verstehen sich ab Lager oder ab Werk, zuzüglich Fracht und Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
b) Verpackungskosten werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
c) Bei Aufträgen unter € 100,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 20 %.
d) Unser Mindestrechnungswert beträgt € 50,-.
e) Entstehen zwischen Zeitpunkt des Abschlusses und der Lieferung erhebliche Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kosten, so sind wir berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Lieferzeit
a) Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
b) Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und verstehen sich ab Lieferort.
c) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4. Versand und Gefahrenübergang
a) Verpackung, Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarungen unserer Wahl überlassen.
b) Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr – auch bei f o b- und c i f -Geschälten – auf den Besteller über.
c) Der Besteller kann Teillieferungen nicht zurückweisen
5. Liefermengen
a) Aufgrund unserer speziellen Produktionsart kann die Liefermenge + 10 % von der Auftragsmenge abweichen. Eine exakte Übereinstimmung der Liefer- und Auftragsmenge erfordert eine gesonderte Vereinbarung.
6. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind zahlbar, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.
b) Zahlungen mittels Akzept oder Kundenwechsel bedürfen einer besonderen vorherigen schriftlichen Vereinbarung, ebenso von obigen Bedingungen abweichende Konditionen.
c) Bei Zielüberschreitung können Zinsen und Provisionen, gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite berechnet werden, mindestens jedoch aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
d) Eine Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Mängelrügen ist ausgeschlossen
7. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
b) Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderungen aus der Weiterveräußerung nebst Nebenrechten, an uns übergeht. Zu anderen Verfügungen Ist er nicht berechtigt.
c) Veräußert der Verkäufer die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerungen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
d) Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechnung gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie die Unterlagen auszuhändigen.
e) Der Auftraggeber ist zur Einbeziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt, solange unsere Forderung nicht fällig wird.
8. Gewährleistung und Garantie
a) Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware Ist der Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes.
b) Mängelrügen müssen innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch bei uns eingehen, und zwar vor der Verarbeitung oder Benutzung.
c) Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware oder schreiben den Betrag In Höhe des berechneten Wertes gut.
d) Schadensersatz bzw. weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen uns, sind ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für mittelbare und Folgeschäden über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinaus. Die Regresspflicht beschränkt sich nur auf infolge von nachweisbaren Fabrikationsfehlern mangelhaft gelieferte Artikel. Beanstandungen, die sich durch die Beschaffenheit des Rohmaterials ergeben. werden nicht anerkannt, weil sich unsere Lieferwerke ebenfalls ablehnend verhalten.
e) Die Rücksendung der beanstandeten Ware darf nicht ohne unsere vorhergehende Einverständniserklärung erfolgen und hat grundsätzlich frachtfrei zu geschehen.
f) Für die angegebenen Belastungsangaben übernehmen wir in keiner Weise die Garantie
g) Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens in einem Jahr, soweit nicht andere Verjährungsfristen vereinbart sind.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Waldsolms.
b) Gerichtsstand ist Wetzlar. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
10. Gültigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen des abzuschließenden Liefervertrages oder dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes oder des übrigen Teils dieser Verkaufsbedingungen nicht berührt.
Nachdruck des Kataloginhaltes, auch teilweise, Ist aufgrund des Gesetzes betreffend das Urheberrecht nicht gestattet.
Sänger Rollenlager GmbH & Co. KG